Vogel Immobilien
Vermietung & Verkauf gehobener Immobilien in München & Umland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Objektangaben

Die von Jörg Vogel Immobilien erteilten Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter, insbesondere von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern oder sonstigen Auskunftspersonen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir daher keine Gewähr.
Eine Haftung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und sonstige Verfügungen durch den Eigentümer bleiben vorbehalten.


2.Vertraulichkeit

Unsere Angebote, Exposés und sonstigen Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Erfolgt eine unberechtigte Weitergabe und kommt hierdurch ein Vertrag über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt zustande, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche vorbehalten.


3.Vorkenntnis

Ist dem Empfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich nach Erhalt unseres Nachweises unter Angabe der Informationsquelle in Textform mitzuteilen.


4.Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages, sofern unsere Tätigkeit hierfür ursächlich war.
Dies gilt auch dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg durch ein vergleichbares Rechtsgeschäft erreicht wird oder der Vertragsabschluss erst nach Beendigung unserer Tätigkeit erfolgt, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit besteht.


5.Mitteilungspflicht

Kommt über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt ein Vertrag zustande, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierüber unverzüglich zu informieren und die zur Berechnung des Provisionsanspruchs erforderlichen Angaben mitzuteilen.


6.Doppeltätigkeit

Jörg Vogel Immobilien ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


7.Vertragsabschluss

Jörg Vogel Immobilien ist berechtigt, bei Vertragsverhandlungen und dem Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Der Auftraggeber wird auf Verlangen die für die Provisionsabrechnung erforderlichen Vertragsdaten mitteilen oder eine Vertragskopie zur Verfügung stellen, soweit dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

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